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Ein auffälliger Untersuchungsbefund am Gebärmuttermund ist nicht unbedingt selten. Wahrscheinlich erlebt das nahezu jede Frau mindestens einmal in ihrem Leben. Wichtig ist zu wissen, dass die Krebsvorsorge am Muttermund nicht direkt nach Krebs sucht. Dieser wäre zu über 95 Prozent schon zum Zeitpunkt der allgemeinen gynäkologischen Untersuchung zu entdecken. Mit der Krebsvorsorge suchen wir nach Veränderungen, die vielleicht einmal Krebs werden können. Dieser Krebs entwickelt sich jedoch in der Regel über 10-15-20 Jahre.
Wir suchen also nach Veränderungen, sogenannten Vorstufen (in der Medizin Dysplasie genannt). Diese Vorstufen bilden sich zu einem hohen Prozentsatz – vielleicht um 90 Prozent – von alleine zurück. Das kann man gut beobachten, kontrollieren und überwachen. Es ist aber auch nicht verwunderlich, dass diese ungefährlichen Vorstufen im Abstrich oder in der Spezialuntersuchung (Kolposkopie) auffällig werden und daher zu einer Kontrolluntersuchung führen.
Abstriche können aber auch auf Grund einer schlechten Qualität kontrollbedürftig sein. Das liegt an der Methode. Bei regelmäßiger Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm kann dieser Fehler durch die Anzahl der Abstriche und durch die qualifizierte Form der Entnahme des Abstrichs vom Muttermund (z.B. mittels Kolposkopie) ausreichend gemindert werden.
Eine Einbestellung zur Untersuchung verunsichert daher, stellt aber fast immer keine Gefährdung dar. Diese erste Kontrolle nach auffälligem Befund dient also zum Abschätzen ob überhaupt eine Vorstufe vorliegen könnte, bei positivem Verdacht stellt sich die Frage nach dem möglichen Grad der Vorstufe. In sehr vielen Fällen ergibt sich kein besorgniserregender Befund und erst recht nicht Krebs (vor allem wenn regelmäßig an der Krebsvorsorge teilgenommen wurde).
Die Ursache für die Rückbildung derartiger Befunde liegt in der Biologie unseres Körpers und an für den Muttermund besonderen Gegebenheiten. Infektionen (insbesondere mit sogenannten Humanen Papilloma Viren – HPV) und immunologische Abwehr spielen hier eine große Rolle. Wir müssen dem Körper sozusagen Zeit geben, die Abwehr zu organisieren und durchzuführen. Daher finden die meisten Kontrolluntersuchungen erst nach einer gewissen Zeit statt (z.B. nach 3 oder 6 Monaten, jedoch nicht bei Verdacht auf eine sich nicht zurückbildende Vorstufe – dann sollte man den Befund gleich abklären). Dieses Vorgehen kann man sich leisten, da sich der Krebs – wie schon gesagt – in der Regel über eine lange Zeit entwickelt. Diese Sicherheit ist noch größer, wenn regelmäßig an der Krebsvorsorge teilgenommen wird und vorangegangene Befunde unauffällig waren.
In einigen Fällen von Vorstufen am Muttermund ist nur ein geringer Prozentsatz an Rückbildung zu erwarten. Genau diese wollen wir erkennen und behandeln. Dann kann auch daraus kein Krebs entstehen. Somit tritt in dieser Situation der eigentliche Effekt der Krebsfrüherkennung ein, nämlich die Früherkennung von sich nicht zurückbildenden Vorstufen, ja in Einzelfällen von sehr frühen Formen des Gebärmutterhalskrebses (medizinisch Zervixkarzinom), die sich dann auch zu 100% heilen lassen. Eigentlich sollte auf diesem Wege der Gebärmutterhalskrebs gar nicht mehr auftreten, zumindest dürfte es keine unentdeckte fortgeschrittenen Stadien mehr geben. Das hängt jedoch nicht – wie so oft geschrieben – von den verschiedenen Methoden der Krebsfrüherkennung ab, sondern von dem Willen der Menschen regelmäßig an der Früherkennung teilzunehmen.
Eine kurze Erläuterung zu den Abstrichbefunden:
Man teilt diese in verschieden Gruppen ein. PAP I und II stellen einen unauffälligen bzw. unverdächtigen Befund dar. PAP III zeigt an, dass der Untersucher nicht sicher entscheiden kann, handelt es sich um eine Vorstufe oder anderwertig auffälligen Befund (bis hin zum Frühkarzinom). Ein solches Abstrichergebnis muß als unklar eingestuft werden und zügig abgeklärt werden. Bei PAP IIID wird eine sich zurückbildende Vorstufe (PAP IIID1 – Dysplasie Grad I, PAP IIID2 – Dysplasie Grad 2) vermutet. PAP IV (a oder b) stellt den Verdacht auf eine Vorstufe (Dysplasie Grad III), die sich nur selten zurückbildet und daher behandelt werden muß – sagt aber nicht aus, dass der Verdacht auf Krebs besteht. Lediglich mit dem Befund PAP V wird die Vermutung geäußert, dass es sich um Krebs handeln könnte.
Neuerdings können den Abstrichbefunden (PAP II-V) Zusätze angefügt werden (p, g, e, x). Dies ist für den Frauenarzt für das weitere Vorgehen wichtig, ändert aber nicht grundsätzlich etwas an dem Oben genannten.
Abschließend soll betont sein, dass ein positiver Virus-Test (HPV-Typisierung High Risk positiv) nicht den Verdacht auf eine Vorstufe stellt. Er ist daher z.B. nicht mit den Abstrichbefunden zu vergleichen. Viele Menschen sind für eine vorübergehende Zeit HPV positiv (ca. 75-80 % aller Männer und Frauen zwischen 15 und 49 in den USA haben wenigstens ein Mal eine derartige Infektion gehabt). In Deutschland rechnet man mit ca. 6 Millionen infizierten Frauen pro Jahr. Diese können nicht alle Gebärmutterhalskrebs bekommen, jedoch ohne HPV kann man auch keinen Gebärmutterkrebs bekommen. Dieser Test ist im Rahmen der Krebsvorsorge stark umstritten (nicht aber bei der Abschätzung von unklaren Abstrichbefunden – hier hat er eine besondere Bedeutung). Ein HPV positives Testergebnis sollte eine Kontrolluntersuchung nachsichziehen, um eine möglich vorhandene Vorstufe auszuschließen.